Zentrum für die Entwicklung humanistischer Ökologie und Kultur
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Anthropologische Charta

Identitätsbewahrung

Die Erkenntnisse der Gentechnik müssen zum Gemeinwohl der Menschheit beitragen und ihr nicht schaden.

Die menschliche Genpool bestimmt das Riesenpotential unserer physischen und materiellen Möglichkeiten. Eine kontinuierliche, evolutionäre Veränderung des Genpools ist ein natürlicher Prozess, während eine rasante, experimentelle Transformation sowohl für Individuen als auch für die ganze Menschheit gefährlich ist.

Außer den neuen Möglichkeiten der Krankenversorgung öffnet der Eingriff ins menschliche Genom die Türen für die Erschaffung von Menschenwesen mit vorgegebenen Eigenschaften. Dazu kommt eine potentiell vorstellbare Integration technologischer Elemente in Lebewesen.

Die heute bestehende Mode, nach der sich jeweils der Stärkere und Einflussreichere durchsetzt, könnte zur Entstehung einer Gesellschaft führen, in der die einen die neuen technischen und biologischen Möglichkeiten zum Zweck der Lebensverlängerung, Heilung bislang nicht heilbarer Krankheiten sowie zum Klonen und zur Entwicklung neuer „übermenschlicher„ Eigenschaften nutzen könnten, während die anderen an mangelnder Krankenversorgung leiden oder gar “modifiziert" werden, um ihr Leben als neue Sklaven und gesellschaftliche Außenseiter zu fristen.

In dieser Situation tritt die Aufgabe der Aufrechterhaltung des Urbilds und der Einheit der Menschheit in den Vordergrund. Die Anwendung gentechnischer Verfahren, die möglicherweise der Menschenwürde widersprechen, ist zu verbieten*. Die Erkenntnisse der Gentechnik müssen vor allem der Krankenbehandlung und der Bekämpfung der Folgen von Genmutationen dienen. Solche Technologien müssen für alle Menschen — unabhängig von ihrem Sozialstatus — gleich zugänglich sein. Ihre Mission besteht im Schutz und nicht in der Zerstörung der menschlichen Natur.

* Anti-Klon-Deklaration der Vereinten Nationen, verabschiedet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 8. März 2005, Resolution 59/280.